
Der Begriff »nichtige Ehe« (vom Lateinischen: nullum - wertlos) wird im katholischen Kirchenrecht verwendet, um eine Ehe zu beschreiben, welche aufgrund eines bestimmten Grundes (Täuschung, moralischer Druck, usw.) nicht gültig beschlossen geschlossen wurde.
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https://www.kathweb.de/lexikon-kirche-religion/n/nichtige-ehe.html
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